Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hochzeits- und Porträtfotografie
Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden
AGB genannt) gelten für alle Aufträge bzw. Leistungen, die die
Fotografin erbringt.
Sie gelten als vereinbart, wenn nicht unverzüglich binnen drei
Werktagen schriftlich widersprochen wird.
Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hier-
mit vorsorglich widersprochen.
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung
auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Nutzungsrechte/Urheberrechte
Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern
nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Der Auftraggeber erhält
für die überreichten Bilder ein uneingeschränktes Nutzungsrecht.
Dieses Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung des
Honorars von der Fotografin auf den Auftraggeber über.
Die Fotografin ist nicht zur Herausgabe von Negativen, Dias,
Datenträgern, Dateien und sonstigen Daten an den Auftraggeber
verpflichtet, es sei denn, dieses wurde ausdrücklich schriftlich
vereinbart. Das Herausgegebene ist dann gesondert zu vergüten.
Künstlerischer Gestaltungsspielraum
Die Fotografin ist bezüglich der Bildauffassung, des Aufnahmeorts
und der angewendeten optischen-technischen Mittel sowie der
künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Anregungen und Motiv-
wünsche der Auftraggeber sind für den Fotografen unverbindlich und
werden nach eigenem Ermessen berücksichtigt. Diesbezügliche
Reklamationen sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungs-
wünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung
und Beauftragung und sind ggf. gesondert zu vergüten.
Es kann nicht garantiert werden, dass bei fotojournalistischer
Begleitung von Hochzeiten alle anwesenden Gäste abgelichtet werden.
Die Fotografin ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies
vom Auftraggeber erwünscht ist.
Auftragserteilung
Eine Auftragserteilung gilt für beide Vertragsparteien als verbindlich,
wenn die Auftragserteilung des Auftraggebers in schriftlicher Form
von der Fotografin festgehalten wurde.
Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Fotografen vor dem
vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 30 % des verein-
barten Honorars als Ausfallhonorar ab Vertragsschluss, 50 % des
vereinbarten Honorars bis 6 Monate vor dem Fototermin und 90 % bis
6 Wochen vor dem Fototermin an die Fotografin zu zahlen. Gesetzliche
Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
Evtl. geleistete Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nicht-
einhalten des Fototermins nicht erstattet.
Bei Terminverschiebung/-änderung durch den Auftraggeber ist eine
Umbuchungsgebühr in Höhe von 10 % des Auftragswertes zu ent-
richten. Des Weiteren ist eine Terminverschiebung/-änderung nur mit
Absprache und Abstimmung des Fotografen möglich.
Die Fotografin wählt die Bilder aus, die sie dem Auftraggeber bei
Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte
werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als
vertragsgemäß abnimmt.
Vertragskündigung aufgrund höherer Gewalt
Ist es der Fotografin aufgrund höherer Gewalt/besonderer Umstände,
wie z.B. plötzliche Krankheit, Unfall, Umwelteinflüsse, Verkehrs-
störungen etc. (auch von Familienangehörigen der Fotografin) nicht
möglich, den Auftrag auszuführen, oder muss der Kunde aufgrund
höherer Gewalt, wie z. B. plötzliche Krankheit, Unfall, seinen Auftrag
kurzfristig zurückziehen, verzichtet der jeweils andere Vertragspartner
auf Schadenersatzforderungen, es kann keine Haftung für jegliche
daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen
werden.
Davon nicht betroffen sind Absagen aus geringfügigen Beweggründen
(z. B. bei Hochzeit Trennung des Paares, Änderung der Entscheidung
für die Fotografin).
Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall der Foto-
grafin kommen, besteht kein Anspruch auf einen Ersatzfotografen.
Die Fotografin wird immer bemüht sein, bei der Suche nach einem
adäquaten Ersatz zu unterstützen.
Honorar/Vergütung
Es gilt das vereinbarte Honorar.
Der Honoraranspruch ist spätestens bei Ablieferung der Aufnahmen
fällig. Anzahlungen sind wie vereinbart im Voraus zu bezahlen.
Für Änderungen, welche der Auftraggeber während der Aufnahme-
arbeiten wünscht und diese einen Mehraufwand erfordern sowie Än-
derungen nach Abschluss der Bildarbeiten, hat der Auftraggeber die
entstehenden Mehrkosten zu tragen.
Es wird ein Vertrag geschlossen, der alle Zahlungsbedingungen enthält.
Die Fotografin ist berechtigt, eine Anzahlung von 30 % des verein-
barten Auftragswertes bei Vertragsschluss zu verlangen.
Die Bezahlung der Endrechnung, 100 % des Honorars, ist mit Über-
gabe des fertigen vereinbarten Endproduktes zu zahlen.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Bilddaten Eigentum der
Fotografin.
Haftung
Gegen die Fotografin gerichtete Schadensersatzansprüche aus
Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen
und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsab-
schluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob
fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens der Fotografin oder
ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Fotografin haftet
nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeiführen.
Bei Nichterscheinen der Fotografin zu einem Termin, welches sie nicht
vorsätzlich oder fahrlässig zu vertreten hat, übernimmt die Fotografin
keine Haftung für die daraus resultierenden Schäden.
Mitwirkungspflicht des Kunden
Die Fotografin ist auf eine gewisse Mitwirkungspflicht des Kunden
angewiesen. Dies betrifft insbesondere die Hochzeits- und Porträt-
fotografie. Hier ist es wichtig, dass der Kunde/das Brautpaar der
Fotografin rechtzeitig alle nötigen Informationen, welche sie für die
Ausführung der im Vertrag vereinbarten Leistung benötigt, zur Ver-
fügung stellt.
Ebenso sollten am Ausführungstag bestmögliche Voraussetzungen
gegeben sein, die ein barrierefreies Arbeiten ermöglichen.
Übergabe / Speicherung der Bilddaten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm übergebenen Bilddaten (auf
USB-Stick, via Datentransfer etc.) baldmöglichst auf eigenen Rechnern
zu sichern und der Fotografin die erfolgte Speicherung zeitnah mitzu-
teilen.
Bis zum Zeitpunkt der Mitteilung verbleiben die Bilddaten (als Siche-
rung) auf dem Rechner der Fotografin.
Nach Mitteilung über die erfolgte Speicherung der Bilddaten durch
den Auftraggeber werden die Bilddaten von der Fotografin auf ihrem
Rechner gelöscht und stehen danach in keinem Falle mehr zur Ver-
fügung.